Investigative Nestbeschmutzung. #89

Die freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit wird durch die Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 10 gewährleistet. Ein hohes Gut, das bewahrt werden muß.

Die Grenzen zu setzen, an welchen in diesem Kontext rote Linien überschritten werden, ist hingegen eine persönliche Herausforderung für alle, die ihre Gedanken zu Papier oder ins Netz bringen.

Ein kleiner Gedankenanstoß dazu:

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